Rutschsicherheit auf Naturstein und Fliesen

Rutschsicherheit auf Naturstein, Fliesen und Beton

Sie erhalten von uns eine eindeutige Stellungnahme bzgl. der Rutschsicherheit Ihres Bodenbelags gemäß der vorhandenen berufgenossenschaftlichen Richtlinien und Verordnungen. Dabei werden neben der Messung der Rutschsicherheit auch die spezifischen Nutzungsbedingungen und sämtliche Einflussfaktoren mit Ihren Folgen und Auswirkungen auf die Rutschhemmung berücksichtigt. Anhand eines Rutschhemmungskatasters helfen wir Ihnen bei der Überwachung der Rutschsicherheit.

Kostenfreie Rufnummer zum Thema Rutschhemmung: 0800-1771971

Rutschsicherheit – Statistik

Daten der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung zeigen deutlich warum das Thema “Vermeidung von Rutschunfällen” bei den Berufsgenossenschaften und Versicherungen groß geschrieben wird. Stolper- Rutsch – und Sturzunfälle sind laut Statistik mit 25% aller Unfälle an der Spitze des Unfallgeschehens.

  • 50.000 Unfälle erfordern eine stationäre Behandlung
  • 4800 Personen erleiden jährlich Dauerschäden mit einer BG Rente
  • Leider enden auch 45 der Unfälle tödlich

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Steine sanieren ist unser Metier. Stein-Doktor hat die professionelle Lösung für Ihre Steine. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und sehen Sie sich unsere Referenzen an.

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Rutschsicherheit – Rechtliche Regelungen?

Verkehrssicherungspflicht:

Jeder hat die Pflicht zur Sicherheit vor Gefahrenquellen zu schützen. Wer diese Pflicht schuldhaft verletzt ist zum Schadensersatz verpflichtet

Schadensersatzpflicht BGB 823:

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper oder die Gesundheit eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden verpflichtet.

Arbeitsstättenverordnung:

1.5 Anforderung an den Boden. Die Fußböden in den Räumen dürfen keine Stolperstellen aufweisen. Sie müssen trittsicher, rutschhemmend und leicht zu reinigen sein.

Diesen allgemeinen Forderungen werden durch spezielle Regeln (Prüfverfahren DIN 51130/DIN51131 …) und Vorschriften (Bewertung der Prüfergebnisse BGR181, GUVI8527…) ergänzt.

Bewertung der Rutschfestigkeitsklassen vor der Nutzung:

Die Prüfung der Rutschsicherheit erfolgt gemäß DIN 51130 (Stationäre Prüfmethode – schiefe Ebene) als Baumusterprüfung und die Bestimmung der erforderlichen Rutschsicherheit erfolgt gemäß BGR181.

Bewertung der Rutschfestigkeitsklassen unter Betriebsbedingungen:

Die Baumusterprüfung (DIN 51130) hat als präventive Maßnahme einen hohen Stellenwert. Sie lässt aber keine Aussage über die Rutschsicherheit des verlegten und benutzten Bodens zu!

Fehler bei der Verlegung/Verfugung, unsachgemäße Reinigung/Pflege sowie auch die Abnutzung/Verschleiß sind oft Auslöser von Rutschunfällen aufgrund von zu glatt gewordenen Böden.

Um hier geeignet Korrektur- und Präventionsmaßnahmen durchführen zu können, ist es erforderlich die Rutschhemmenden Eigenschaften von verlegten Böden vor Ort zu ermitteln!

DIN51131 Gleitreibmessverfahren wurde von der DGUV unbedingt gewollt um dieses zu ermöglichen.

Stein-Doktor Rutschsicherheit Sauberkeit

Rutschhemmung – Unsere Dienstleistungen:

Rechtsichere Messung dem DIN 51131 und Bewertung der Trittsicherheit vor Ort, inklusive Prüfbericht und Maßnahmenkatalog.

Einteilung der Fliesen oder Naturstein Böden in:

A) Bodensystem kritisch – Besondere Maßnahmen erforderlich.

B) Bodensystem eingeschränkt betriebstauglich – Maßnahmen erforderlich.

C) Bodensystem uneingeschränkt betriebstauglich Durchführung der Erhöhung der Trittsicherheit vor Ort

Durchführung der Erhöhung der Rutschsicherheit vor Ort (A-besondere Maßnahmen), Beratung und Schulung des Personals (B-erforderliche Maßnahmen).

Diese Durchführung zur Verbesserung der Rutschsicherheitskeitsklasse zur Vermeidung von Stürzen wird von uns je nach Anforderung entweder chemisch oder mechanisch durchgeführt.

Wir  erstellen für Sie Gutachten zur Bestimmung der Rutschsicherheit Ihres Bodenbelages.

Rutschsicherheit – Anwendungen

Dieses wird z.B. bei folgenden Punkten notwendig:

  • Ursachenprüfung bei Unfällen oder Beinaheunfällen durch stürzen;
  • Wenn beim Begehen ein Boden subjektiv als “rutschig” erscheint
  • Vorher-/Nachher-Prüfungen, bei vor Ort hergestellten Oberflächen oder im Anschluss an eine Nachbehandlung
  • Änderung des Reinigungsverfahrens;
  • Soll-/Ist-Vergleichsprüfungen zur Feststellung von Unterschieden zwischen dem Neu- und Betriebszustand;
  • Nutzungsänderung
  • Wirksamkeitskontrolle von der getroffenen Maßnahmen zur Verbesserung oder Erhaltung der Rutschsicherheit

Sie erhalten von uns eine eindeutige Stellungnahme bzgl. der Trittsicherheit Ihres Bodenbelags oder Treppen gemäß der vorhandenen berufgenossenschaftlichen Richtlinien und Verordnungen. Dabei werden neben der Messung der Trittsicherheit auch die spezifischen Nutzungsbedingungen und sämtliche Einflussfaktoren mit Ihren Folgen und Auswirkungen auf die Rutschhemmung berücksichtigt. Anhand eines Rutschhemmungskatasters helfen wir Ihnen bei der Überwachung der Trittsicherheit.

Was muß Ich bei der Planung oder Renovierung eines Bodenbelages in einem öffentlichen Gebäude oder einem Arbeitsbereich beachten?
Für die Auswahl ist es wichtig, sich alle Anforderungen bewusst zu machen, denen der künftige Bodenbelag entsprechen soll. Es muss also nicht nur geprüft werden, ob der vorgesehene Bodenbelag für den Verwendungsbereich ausreichende Rutschhemmung besitzt, sondern man sollte sich auch vergewissern, ob die mechanische Festigkeit des Bodenbelags, die Beständigkeit gegen chemische und physikalische Einwirkungen sowie die Haftung des Bodenbelages auf dem Untergrund den zu erwartenden Belastungen standhalten. Bei der Auswahl der Bodenbeläge sollte auch die Art des späteren Reinigungsverfahrens berücksichtigt werden.

Rutschsicherheit auf Naturstein und Fliesen

 

Wo ist die Auswahl der Bodenbeläge bezüglich Ihrer Rutschhemmung geregelt?
Die Auswahl geeigneter Bodenbeläge ist geregelt in der:
GUV-R 181 (ehemals GUV 26-18) Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr (PDF-Datei)
Sie beschränkt sich auf solche Arbeitsräume, Arbeitsbereiche und betriebliche Verkehrswege, deren Fußböden nutzungsbedingt bzw. aus dem betrieblichen Ablauf heraus mit gleitfördernden Stoffen in Kontakt kommen, die eine Gefahr des Ausrutschens darstellen. (DIN 51310 , DIN 51097)
Wie wird der Bodenbelag gemäß GUV-R 181 geprüft (welche DIN-Vorschrift)?
Das Verfahren zur Prüfung der Rutschhemmung ist aufgeführt in der:
DIN 51130 „Prüfung von Bodenbelägen; Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft; Arbeitsräume und Arbeitsbereiche mit erhöhter Rutschgefahrgeregelt. Begehungsverfahren; „Schiefe Ebene”

Hierbei wird in einem Prüfinstitut in einer Labormessung, bei einer Begehung auf der Schiefen Ebene der Neigungswinkel (zur Einteilung in R-Werte) und bei einer Volumenmessung der Verdrängungsraum (zur Einteilung in V-Werte) gemessen.
Das Berufsgenossenschaftliche Institut für Arbeitsschutz (BIA) gibt in regelmäßigen Zeitabständen im Rahmen des BIA-Handbuches das sicherheitstechnische Informations- und Arbeitsblatt 560210 „Geprüfte Bodenbeläge – Positivliste“ heraus. In der Positivliste sind geprüfte und in eine der Bewertungsgruppen der Rutschhemmung und gegebenenfalls des Verdrängungsraumes eingeordnete Bodenbeläge aufgeführt:

https://www.ifa-handbuchdigital.de/sg/05/did/56021000/inhalt.html
Gibt es auch andere Verfahren (DIN-Vorschriften) zur Messung der Rutschsicherheit?
Ja, es gibt noch einige andere Verfahren zur Messung der Rutschsicherheit.
In Deutschland sind dies im Besonderen:
• DIN 51131 Prüfung von Bodenbelägen – Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft – Verfahren zur Messung des Gleitreibungskoeffizienten
Hierbei wird ein Körper , der mir Gleitern ausgerüstet ist, wird so gewählt, das ein bestimmter Druck auf den Bodenbelag wirkt, und dieser wird parallel zur Oberfläche mit konstanter Geschwindigkeit gezogen. Die Kraft die erforderlich ist, um den Körper zu ziehen wird ermittelt und durch die vertikal wirkende Kraft dividiert. Man erhält den Gleitreibungskoeffizienten Der Wert µ = FZ(Zugkraft) / FG(Gewichtskraft)
Diese Prüfung ist keine Baumusterprüfung und kann somit weder zur Auswahl von Bodenbelägen im Planungsstadium noch zu einer Eingruppierung in eine Bewertungsklasse, R, der Rutschhemmung herangezogen werden.

Ausführliche Informationen rund um das Thema Rutschsicherheit (DIN 51310 , DIN 51097), haben wir auf der Seite www.rutschsicherheit.org und im Newsletter zusammengestellt.

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