Rutschsicherheit auf Stufen herstellen

 

Rutschsicherheit auf Stufen herstellen

Naturstein ist ein Material welches dem Verschleiß unterliegt.
Das gilt für Hartgesteine und besonders für Weichgesteine.
Weichgesteine sind z.B. Sedimentgesteine wie Kalkstein, Travertin oder metamorphe Gesteine wie Marmor.

Im Laufe der Zeit mit Nutzung der Natursteine kommt es zum Verschließ und damit auch zur “schleichenden Verglättung”.

Auch Rutschsicherheitsfördernde Maßnahmen wie eine gestrahlter, geflammter oder gestockter Rutschsicherheitsstreifen läuft sich ab.

Wir können diese abgelaufenen Natursteine vor Ort bearbeiten. Hierzu schleifen und stocken wir den Naturstein. Anschließend haben Sie für Jahre wieder einen schönen funktionstüchtigen Natursteinboden oder Treppenanlage. Diese Bearbeitung hält deutlich länger aus aufgeklebte Rutschsicherheitsstreifen oder Epoxidharz Abklebungen.

Naturstein bearbeiten – Rutschsicherheit
Seit über 15 Jahren sind Natursteine unser Metier. Wir reinigen und imprägnieren Ihren Naturstein besonders in Berlin, führen Schleif- und Polier arbeiten durch und bieten umfangreiche Terrazzo-Arbeiten an.
Die Reinigung von Naturstein nehmen wir sowohl in privaten als auch in öffentlichen Räumen vor.
Es spielt dabei gar keine Rolle ob es ein großer oder kleiner Marmor Boden ist, oder vielleicht nur eine Marmortreppe, eine Arbeitsplatte oder eine Marmor Fensterbank.

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Rutschsicherheit auf Stufen herstellen

Daten der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung zeigen deutlich warum das Thema “Vermeidung von Rutschunfällen” bei den Berufsgenossenschaften und Versicherungen groß geschrieben wird.

Stolper- Rutsch — und Sturzunfälle sind laut Statistik mit 25% aller Unfälle an der Spitze des Unfallgeschehens.

50.000 Unfälle erfordern eine stationäre Behandlung
4800 Personen erleiden jährlich Dauerschäden mit einer BG Rente
Leider enden auch 45 der Unfälle tödlich

Wie ist das Thema Rutschsicherheit rechtlich geregelt damit stürzen vermieden wird?

Verkehrssicherungspflicht: Jeder hat die Pflicht zur Sicherheit vor Gefahrenquellen zu schützen. Wer diese Pflicht schuldhaft verletzt ist zum Schadensersatz verpflichtet

Schadensersatzpflicht BGB 823: Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper oder die Gesundheit eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden verpflichtet.

Arbeitsstättenverordnung: 1.5 Anforderung an den Boden. Die Fußböden in den Räumen dürfen keine Stolperstellen aufweisen. Sie müssen trittsicher, rutschhemmend und leicht zu reinigen sein.

Diesen allgemeinen Forderungen werden durch spezielle Regeln (Prüfverfahren DIN 51130/DIN51131 …) und Vorschriften (Bewertung der Prüfergebnisse BGR181, GUVI8527…) ergänzt.

Bewertung der Rutschfestigkeitsklassen vor der Nutzung:

Die Prüfung der Rutschsicherheit erfolgt gemäß DIN 51130 (Stationäre Prüfmethode — schiefe Ebene) als Baumusterprüfung und die Bestimmung der erforderlichen Rutschsicherheit erfolgt gemäß BGR181.

Bewertung der Rutschfestigkeitsklassen unter Betriebsbedingungen:

Die Baumusterprüfung (DIN51130) hat als präventive Maßnahme einen hohen Stellenwert. Sie lässt aber keine Aussage über die Rutschsicherheit des verlegten und benutzten Bodens zu!

Fehler bei der Verlegung/Verfugung, unsachgemäße Reinigung/Pflege sowie auch die Abnutzung/Verschleiß sind oft Auslöser von Rutschunfällen aufgrund von zu glatt gewordenen Böden.

Um hier geeignet Korrektur- und Präventionsmaßnahmen durchführen zu können, ist es erforderlich die Rutschhemmenden Eigenschaften von verlegten Böden vor Ort zu ermitteln!

DIN51131 Gleitreibmessverfahren wurde von der DGUV unbedingt gewollt um dieses zu ermöglichen.

Unsere Dienstleistungen zum Thema Rutschsicherheit:

Rechtsichere Messung dem DIN 51131 und Bewertung der Trittsicherheit vor Ort, inklusive Prüfbericht und Maßnahmenkatalog.

Einteilung der Böden in:

A) Bodensystem kritisch — Besondere Maßnahmen erforderlich.

B) Bodensystem eingeschränkt betriebstauglich — Maßnahmen erforderlich.

C) Bodensystem uneingeschränkt betriebstauglich Durchführung der Erhöhung der Trittsicherheit vor Ort

Durchführung der Erhöhung der Rutschsicherheit vor Ort (A-besondere Maßnahmen), Beratung und Schulung des Personals (B-erforderliche Maßnahmen).

Diese Durchführung zur Verbesserung der Rutschsicherheitskeitsklasse zur Vermeidung von Stürzen wird von uns je nach Anforderung entweder chemisch oder mechanisch durchgeführt.

Wir erstellen für Sie Gutachten zur Bestimmung der Rutschsicherheit Ihres Bodenbelages.

Dieses wird z.B. bei folgenden Punkten notwendig:

Ursachenprüfung bei Unfällen oder Beinaheunfällen durch stürzen;
Wenn beim Begehen ein Boden subjektiv als “rutschig” erscheint
Vorher-/Nachher-Prüfungen, bei vor Ort hergestellten Oberflächen oder im Anschluss an eine Nachbehandlung
Änderung des Reinigungsverfahrens;
Soll-/Ist-Vergleichsprüfungen zur Feststellung von Unterschieden zwischen dem Neu- und Betriebszustand;
Nutzungsänderung
Wirksamkeitskontrolle von der getroffenen Maßnahmen zur Verbesserung oder Erhaltung der Rutschsicherheit
Sie erhalten von uns eine eindeutige Stellungnahme bzgl. der Trittsicherheit Ihres Bodenbelags gemäß der vorhandenen berufgenossenschaftlichen Richtlinien und Verordnungen. Dabei werden neben der Messung der Trittsicherheit auch die spezifischen Nutzungsbedingungen und sämtliche Einflussfaktoren mit Ihren Folgen und Auswirkungen auf die Rutschhemmung berücksichtigt. Anhand eines Rutschhemmungskatasters helfen wir Ihnen bei der Überwachung der Trittsicherheit
Rutschsicherheit – Fachartikel – https://stein-doktor.com/rutschsic…
Ausführliche Informationen rund um das Thema Rutschsicherheit, haben wir auf der Seite https://www.rutschsicherheit.org zusammengestellt.

Weitere Infos zum Thema Rutschischerheit gibt´s bei Wikipedia

  • Rutschsicherheit
  • Rutschhemmung
  • Trittsicherheit

Rutschsicherheit auf Stufen herstellen

 

Weitere Informationen rund um das Thema Steinsanierung wie zum Beispiel der Reinigung von Zementfliesen finden Sie auf unserer Startseite. Außerdem erhalten Sie dort wertvolle Tipps zur Natursteinpflege.